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   OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19   

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OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19 (https://dejure.org/2019,21607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 (https://dejure.org/2019,21607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 (https://dejure.org/2019,21607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 S 4 KitaG; § 8 Abs 2 S 1 KitaG; § 8 Abs 2 S 2 KitaG; § 22 Abs 2 Nr 3 SGB 8; § 24 Abs 3 S 1 SGB 8; § 24 Abs 3 S 2 SGB 8
    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3256
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    Den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2018 (- 5 C 15.17 -, juris) betreffend eine Kostenerstattungsstreitigkeit und vom 26. Oktober 2017 (- 5 C 19.16 -, juris) betreffend den Anspruch der Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, deren Umfang sich § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf richtet, lassen sich nicht ansatzweise Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass entgegen dem klaren Wortlaut des § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Kind, das das 3. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung haben soll.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich schließlich auch nicht aus dem von der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (- 5 C 19.16 -, juris).

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    Welche Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte dabei noch zumutbar ist, lässt sich nicht abstrakt-generell festlegen (Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 -, juris 7. Leitsatz und Rn. 48), hängt also von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ab.

    Im Hinblick auf § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII, wonach die Tageseinrichtungen den Eltern dabei helfen sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, ist jedoch auch die Entfernung zur Arbeitsstätte und der damit verbundene gesamte zeitliche Aufwand für die Eltern zu berücksichtigen (ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 -, juris 7. Leitsatz und Rn. 48 m.w.N.), wobei allerdings eine besonders lange Fahrzeit zur Arbeitsstätte nicht dazu führen kann, eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrzeit als unzumutbar anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    Insofern sind neben der Entfernung das Alter des zu transportierenden Kindes, die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsanbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42).

    Ohne Besonderheiten des Einzelfalls kann eine Entfernung von 30 Minuten pro Weg (insgesamt also eine Stunde Fahrzeit) noch als zumutbar angesehen werden, stellt also die Grenze der Zumutbarkeit dar und ist damit eine Richtschnur für deren Beurteilung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Struck in: Wiesner, a.a.O., § 24 Rn. 40; Kaiser in Kunkel/Kepert/Pattar, a.a.O., § 24 Rn. 18).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    In keiner Weise nachvollziehbar ist im vorliegenden Zusammenhang die Zitierung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 -, juris) betreffend die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine für das gesamte Deutschland geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs und vom 10. November 1998 (- 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 -, juris) betreffend den Familienlastenausgleich, da diese keine Hinweise darauf enthalten, dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, eine ganztägige Betreuung für Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    In keiner Weise nachvollziehbar ist im vorliegenden Zusammenhang die Zitierung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 -, juris) betreffend die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine für das gesamte Deutschland geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs und vom 10. November 1998 (- 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 -, juris) betreffend den Familienlastenausgleich, da diese keine Hinweise darauf enthalten, dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, eine ganztägige Betreuung für Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen.
  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 15.17

    Kein Kostenerstattungsanspruch wegen Unterbringung eines Kindes in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    Den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2018 (- 5 C 15.17 -, juris) betreffend eine Kostenerstattungsstreitigkeit und vom 26. Oktober 2017 (- 5 C 19.16 -, juris) betreffend den Anspruch der Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, deren Umfang sich § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf richtet, lassen sich nicht ansatzweise Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass entgegen dem klaren Wortlaut des § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Kind, das das 3. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung haben soll.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19
    Denn nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII und den genannten landesrechtlichen Vorschriften besteht lediglich ein Anspruch auf eine halbtägige Förderung (Senatsbeschluss vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris 1. Leitsatz und Rn. 4; Kaiser in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, beck-online, § 24 Rn. 34; Rixen in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 24 Rn. 21; Happe/Saurbier in Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, 3. Aufl., Stand: Januar 2018, § 24 SGB VIII Rn. 33; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 24 Rn. 24; Struck in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 24 Rn. 58).
  • VG Göttingen, 21.07.2021 - 2 B 122/21

    Kindergarten; Kindertagesstätte; ortsnah; Ü3; Wegstrecke; Zumutbarkeit

    Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 KiTaG bzw. § 7 Abs. 4 Satz 1 NKiTaG vorgesehene halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens vier Stunden ist nicht ausreichend, um den bundesrechtlich begründeten Anspruch zu erfüllen (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 7).

    Eine längere Entfernung als 30 Minuten pro Weg ist grundsätzlich unzumutbar (Anschluss Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend den Anspruch der Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, deren Umfang sich gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf richtet (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, BVerwGE 160, 212 = juris Rn. 41 f.), lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass entgegen dem klaren Wortlaut des § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Kind, das das 3. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung haben soll (zum Vorstehenden insgesamt: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2019 -10 ME 154/19 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.; Beschl. v. 20.6.2019 - 10 ME 134/19 -, juris Rn. 3; s.a. schriftlicher Bericht des Kultusausschusses, LT-Drs. 18/9633, S. 25 und § 8 Abs. 2 Satz 2 KiTaG).

    Da der Antragstellerin vom Antragsgegner kein örtlich zumutbarer (s.u.) Halbtags-, Dreivierteltags- oder Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten wurde, liegt auch eine teilweise Stattgabe ihres Eilantrags in ihrem Rechtsschutzinteresse (anders insoweit der Sachverhalt zu Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2019 -10 ME 154/19 -, juris Rn. 7).

    Die Kammer ist der Überzeugung, dass die Betreuungszeit (inzwischen) mindestens sechs Stunden betragen muss und eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens vier Stunden, wie sie landesrechtlich in § 8 Abs. 2 Satz 1 KiTaG bzw. § 7 Abs. 4 Satz 1 NKiTaG geregelt ist, nicht ausreichend ist, um den bundesrechtlichen Anspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zu erfüllen (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2019 -10 ME 154/19 -, juris Rn. 7; v. 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, juris Rn. 5).

    Zur Wahrung der Rechtseinheit folgt die Kammer darüber hinaus den folgenden zum Bundesrecht entwickelten Grundsätzen, die das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 24.7.2019 -10 ME 154/19 -, juris Rn. 9 m.w.N.) trotz der möglicherweise engeren Vorgaben des § 12 Abs. 1 Satz 4 KiTaG bzw. § 20 Abs. 1 Satz 3 NKiTaG auch auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Niedersachsen anwendet: Wünschenswert ist eine fußläufige Erreichbarkeit, allerdings ist es den Kindern und damit auch ihren Eltern regelmäßig zumutbar, für den Weg zur Kindertageseinrichtung öffentliche Verkehrsmittel bzw. ihren (bereits vorhandenen) privaten PKW zu benutzen.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 10 ME 170/21

    Betreuung; Betreuungsanspruch; Betreuungsvertrag; Kindergarten;

    Soweit der Senat den Antragsgegner entsprechend § 20 Abs. 1 Satz 3 NKitaG, wonach der Anspruch aus § 24 SGB VIII möglichst ortsnah zu erfüllen ist, verpflichtet hat, dem Antragsteller einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen, verweist er zur näheren Konkretisierung auf seine Rechtsprechung, wonach ohne Besonderheiten des Einzelfalls eine Entfernung von 30 Minuten pro Weg noch als zumutbar angesehen werden kann (Senatsbeschluss vom 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 12 S 1545/20

    Anspruch auf Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung

    Denn die Regelung einer Hinwirkungspflicht wäre sinnlos, wenn auf eine Ganztagsbetreuung bereits ein subjektiver Anspruch bestünde (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 - und vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, jeweils juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Insofern liefern neben der bloßen Entfernung die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie, die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern Bewertungskriterien für die Frage der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2018 - OVG 6 S 55.18 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Die in Rechtsprechung und Literatur vielfach genannte Grenze von 30 Minuten pro Weg (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42; beschränkt auf die Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2020 - 7 B 10222/20 -, juris Rn. 11), auf die das Verwaltungsgericht abgestellt hat, dient dabei lediglich als grobe Richtschnur (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42), stellt aber keine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG -, juris Rn. 7 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 3; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42).

    In die Prüfung einzubeziehen sind daher grundsätzlich auch die Entfernung von der Tageseinrichtung zur Arbeitsstätte und der mit dem Bringen und Abholen des Kindes einhergehende zeitliche Aufwand für die Sorgeberechtigten (Sächsisches OVG, Urteil vom 22.06.2018 - 4 A 1132/17 -, juris Rn. 19; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2019 - 7 B 10851/19 - juris, Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2018 - 6 S 55.18 - juris, Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 B 793/13 - juris, Rn. 17 m.w.N.; Winkler in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht § 24 SGB VIII Rn. 29 ).

  • OVG Hamburg, 27.08.2020 - 4 Bs 241/19

    Umfang der täglichen Förderung; Verständnis von Leitsätzen

    Der Hinwirkungspflicht bedürfte es nicht, wenn sich der Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII auf eine Ganztagsbetreuung bezöge (Grube, in: Hauck, Noftz, SGB, Stand September 2019, § 24 SGB VIII Rn. 50; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.7.2019, 10 ME 154/19, NJW 2019, 3256, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 14 ME 119/23

    Kindertageseinrichtung; ortsnah; Zuweisung eines Kita-Platzes; Zum Begriff der

    Welche Entfernung zwischen Wohnort und Kindertagesstätte dabei noch zumutbar ist, lässt sich nicht abstrakt-generell festlegen (NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris 7. Leitsatz und Rn. 48), hängt also von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ab.

    Insofern sind neben der Entfernung das Alter des zu transportierenden Kindes, die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsanbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern zu berücksichtigen (NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42).

    In der Rechtsprechung hat sich für die Zumutbarkeit ein Richtwert von 30 Minuten Wegezeit von der Wohnung zur Kindertagesstätte etabliert (insgesamt also eine Stunde Fahrzeit, vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Struck/Schweigler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 24 Rn. 42; Kaiser, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 24 Rn. 18), eine starre Zumutbarkeitsgrenze liegt darin aber nicht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 8.9.2023 - 12 S 790/23 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 4.2.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 5).

    Im Hinblick auf § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII , wonach die Tageseinrichtungen den Eltern dabei helfen sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, ist jedoch auch die Entfernung zur Arbeitsstätte und der damit verbundene gesamte zeitliche Aufwand für die Eltern zu berücksichtigen, wobei allerdings eine besonders lange Fahrzeit zur Arbeitsstätte nicht dazu führen kann, eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrzeit als unzumutbar anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21

    Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Denn die Regelung einer Hinwirkungspflicht wäre sinnlos, wenn auf eine Ganztagsbetreuung bereits ein subjektiver Anspruch bestünde (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 - Beschluss vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20

    Zumutbare Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung

    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 43; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Allein eine besonders lange Fahrzeit zur Arbeitsstätte (hier: nach Dessau) kann nicht dazu führen, eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrzeit als unzumutbar anzusehen (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11).

  • VG Halle, 06.03.2020 - 3 B 175/20

    Eilantrag zur Erlangung eines Kindergartenplatzes erfolglos.

    OVG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 - juris Rdnrn. 9 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 - juris, Rdnr. 7; OVG BB, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 6 S 55.18 - juris, Rdnr. 6; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 - juris, Rdnr. 17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung;

    Anders als § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gewährt § 24 Abs. 3 SGB VIII kein subjektives Recht auf einen (bedarfsgerechten) Ganztagsplatz, vielmehr sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Wortlaut lediglich "darauf hinwirken", dass für die Altersgruppe ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht (BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 5 C 57.01 -, juris Rn. 21; NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 - und vom 19.12.2018 - 10 ME 395/18 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 78/20

    Betreuung; Dauerverwaltungsakt; Fahrdienst; Fahrtkosten; Kindergartenjahr;

  • VG Stuttgart, 04.04.2024 - 7 K 913/24
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2020 - L 8 SO 112/20
  • VG Stuttgart, 14.09.2022 - 9 K 4400/22

    Verpflichtung des Jugendamtes im Wege der einstweiligen Anordnung, einem Kind

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19

    (vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes

  • VG Stuttgart, 28.11.2023 - 7 K 5849/23

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Nachweis eines Betreuungsplatzes in einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23

    Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes für ein Kind in

  • VG Würzburg, 09.08.2022 - W 3 E 22.1154

    Kinder- und Jugendhilfe, Einstweilige Anordnung, teilweise erfolgreich,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 6 S 9.22

    Zumutbare Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - 6 S 55.22

    Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 12 B 878/22

    Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der

  • VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20

    Erstattung von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 12 B 815/21

    Abhängigkeit der Zuteilung eines Kita-Platzes von einem vorherigen Nachweis einer

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 10 LA 118/21

    Ganztagsplatz; Tageseinrichtung

  • VG Köln, 25.11.2022 - 19 L 1712/22
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 14 ME 27/23

    Anspruchserfüllung; Betreuungsplatz; Entfernung; Zumutbarkeit; Zumutbarkeit der

  • VG Köln, 25.11.2022 - 19 L 1576/22
  • VG Köln, 03.08.2022 - 19 L 1076/22
  • VGH Hessen, 28.06.2022 - 10 B 2387/21
  • VG Saarlouis, 10.02.2022 - 3 L 85/22

    Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte

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